Gestaltung von Türen und Fenstern sowie Lüftungsanforderungen
A: Bei Räumen mit natürlicher Belüftung muss die Fläche der Lüftungsöffnungen folgende Bestimmungen erfüllen:
(1) Die Fläche der Lüftungsöffnungen in Schlafzimmern, Wohnräumen (Fluren) und hellen Badezimmern darf nicht weniger als 1/20 der Grundfläche des Raumes betragen.
(2) Das GebietDie Größe der Lüftungsöffnungen in Küchen darf nicht weniger als 1/10 der Grundfläche des Raumes und nicht weniger als 0,60 Quadratmeter betragen. Die Fläche der zu öffnenden Fenster für den natürlichen Rauchabzug muss den folgenden Anforderungen entsprechen:Bestimmungen:

(3) Die Fläche der zu öffnenden Außenfenster im Vorraum des rauchdichten Treppenhauses und im Vorraum des Feueraufzugs darf nicht weniger als 2,00 m² betragen, die Fläche des kombinierten Vorraums darf nicht weniger als 3,00 m² betragen.
(4) Die Summe der Gesamtfläche der zu öffnenden Außenfenster innerhalb jeweils fünf Stockwerken des an die Außenwand angrenzenden rauchdichten Treppenhauses darf nicht weniger als 2,00 m² betragen.
B. Berechnungsgrundsätze für den Lüftungsbereich:
(1) Die Lüftungsfläche von Flügelfenstern und Schiebefenstern berechnet sich nach der tatsächlich zu öffnenden Fläche.
(2) Berechnungsformel für die Lüftungsfläche von Klappfenstern: F = F Fenster * sinA, wobei A der Öffnungswinkel und F Fenster die Fensterfläche ist.
